Termin: Nach Absprache
300 Unterrichtsstunden
(276 Stunden Theorie & 24 Stunden Praxis)
Die Weiterbildung erfüllt die Voraussetzungen einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation nach § 4 Abs. 3 PflPrV und berechtigt zur Praxisanleitertätigkeit in der eigenen Einrichtung.
Die Maßnahme ist staatlich anerkannt
berufsbegleitend
umfasst 276 Stunden Theorie/ 24 Stunden Praxis
In sechs Weiterbildungsblöcken von jeweils 5 Unterrichtstagen findet in regelmäßigen Abständen der Unterricht statt.
Zwischen den Unterrichtsblöcken sind praktische Übungen vorgesehen. Die Blockwochen werden in einem gesonderten Infoblatt ausgewiesen.
Kosten für den Teilnehmer: 1700,00 Euro, -10 % Rabatt für Kooperationspartner und ehemalige Schüler*innen
Abschlussprüfung: Hausarbeit und Colloquium
Die Zugangsvoraussetzung zur Weiterbildung für Leitungsaufgaben in der Pflege erfüllt, wer berechtigt ist, die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung:
Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in zu führen.
Praxisanleiter*innen können den Entwicklungsstand der Schüler*innen beurteilen, den Stand der praktischen Ausbildung planen, dokumentieren und bewerten. Sie wirken in enger Zusammenarbeit mit der Schule bei Planung und Gestaltung der der praktischen Ausbildung mit. Sie sind im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Prüfer in der praktischen Prüfung und/ oder unterstützen den Prüfungsausschuss. Sie begleiten Wiedereinsteiger in der Einrichtung.
Bei Kündigung (schriftlich) oder Nichtantritt sind von dem/der Teilnehmer*in/Kostenträger anteilige Lehrgangskosten zu entrichten:
Koordinatorin für den Kurs
Frau Stefani Hildenbrandt
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